Kosten

Privatleistungen

 

Angebote für Selbstzahler:

 

Versicherungen

Die Kosten für meine Behandlung werden von Privatkassen und Beihilfen voll übernommen. Bei den von mir in Auftrag gegeben Laboruntersuchungen kann es schon mal sein, daß nicht alle Kosten durch die private Versicherung übernommen werden.

Eine Zusatzversicherung für naturheilkundliche / homöopathische Therapien durch Ärzte, übernimmt die Behandlungskosten ebenfalls entsprechend Ihren Vereinbarungen. Werden nur die Kosten für Heilpraktiker erstattet, sollten Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung erkundigen.

Sollten Sie Interesse an einer solchen Zusatzversicherung haben können Sie sich zum Beispiel an den BPH wenden,

Bundesverband Patienten für Homöopathie e.V., Lange Strasse 47, 37181 Hardegsen
Telefon: 05505 / 1070, Fax: / 959666 www.bph-online.de

Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für meine Behandlung durch die Gesetzlichen Krankenkassen besteht nicht.
Sprechen Sie diesbezüglich ruhig mal mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

Erstattung Nahrungsergänzungsmittel

Hier finden Sie Texte, Hilfe und Rechtsprechung zum Thema " Erstattung Nahrungsergänzung und andere nicht verschreibungspflichtige Medikamente:

GEW INFO Dienst 04-08 : Nicht verschreibungspflichtige Arzenimittel - Kürzung unzulässig

Urteil des BGH vom 11.6.2003 zur Offenlegungspflicht von Gutachten durch die private Krankenversicherung.


Beispiel für einen Widerspruch:

Sehr geehrte Damen und Herren

gegen ihren Ablehnungsbescheid vom xx.xx.2010 erhebe ich hiermit Einspruch und bitte um Einsicht in das Gutachten, das diesem Ableghnungsbescheid zugrunde liegt.
Ich beziehe mich dabei auf das Urteil des BGH vom 11.6.2003 zur Offenlegungspflicht von Gutachten durch die private Krankenversicherung. ( AZ.: IV ZR 418/02)

Nach § 178m Satz 1 VVG habe ich als versicherte Person das Recht auf Auskunft über und Einsicht in das Gutachten ( einschließlich seines Urhebers, seiner Ausbildung und Funktion), das sie als Versicherer bei der Prüfung ihrer Leistungspflicht haben erstellen lassen.

Den Ablehnungsbescheid und die Rechnung füge ich als Kopie bei.

Mit freundlichen Grüßen