Kosten

Privatleistungen

Beratung: 16,32 EUR
ausführliche Beratung: 30,60 EUR
Homöopathische Erstanamnese (Dauer circa 1 Stunde): ca. 185,00 EUR
Homöopathische Folgekonsultation: ca. 91,80 EUR
Ernährungsmedizinische/ Mikronährstofftherapeutische Erstanamnese (Dauer circa 1 Stunde): ca. 185,00 EUR
Ernährungsmedizinische/ Mikronährstofftherapeutische Folgekonsultation: ca. 91,80 EUR
Hypnose, medizinische Psychotherapeutische Hypnose: 180,00 EUR pro Stunde
Tageslicht-Therapie 10000 LUX - für 10 Tage : 100,00 EUR
Hausbesuche in der Umgebung von Ostwestfalen: 180,00 EUR pro Stunde plus Kilometergeld
Wochendendzuschlag : 12,82 EUR
Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde: 4,08 EUR
Zuschlag für Leistungen in der Zeit von 20 - 22 Uhr und 6 - 8 Uhr: 10,49 EUR
Zuschlag für Leistungen in der Zeit von 22 - 6 Uhr : 18,65 EUR
Infusionstherapie je Sitzung, wenn länger 30 Minuten: 24,12 EUR plus Medikamente
Infusionstherapie je Sitzung, kurz: 16,07 EUR plus Medikamente

Behandlungsvertrag


Erklärung zur Abrechung (GOÄ)- Behandlungsvertrag

Name des Patienten: _________________________________________
Geburtsdatum: ______________________________________________

Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) 1996, wobei einige spezielle diagnostische und therapeutische Leistungen, die auf besonderen Erfahrungen und Fertigkeiten basieren und nicht in der GOÄ aufgeführt sind, analog bewertet und abgerechnet werden müssen. Teilweise werden zudem Laborleistungen angefordert die über das als „allgemein medizinisch notwendige Maß“ hinausgehen, bzw. deren „medizinische Notwendigkeit“ durch Versicherer u.a. auf Grund von Sparmaßnahmen immer öfter in Frage gestellt werden. Fehlende Versicherungen oder Unterversicherungen, sowie beihilferechtliche Vorschriften oder Einschränkungen, sind nicht Gegenstand dieses Behandlungsvertrages und erlauben keine Kürzungen unserer Liquidationen, die sich ohne gesonderte Verabredung nach dem 1.8 bis 3,5 fachen Gebührensatz bemessen. Eine Erstattung der Behandlungskosten (auch Fremdkosten wie z.B. Laborkosten) durch Erstattungsstellen ist somit möglicherweise nicht bzw. nicht im vollem Umfang gewährleistet.

Zudem wird gemäß §2 GOÄ folgende Vereinbarung getroffen:

Ziffer GOÄ 30 „Homöopathische/Orthomolekulare Erstanamnese (1x / Jahr)“ wird in der Regel mit einem 3,5 fachen Faktor abgerechnet (das entspricht einem Betrag von 183,61 Euro)

Ziffer GOÄ A30 „Ernährungsmedizinische Erstanamnese (1x / Jahr)“ in der Regel mit einem 3,5 fachen Faktor abgerechnet (das entspricht einem Betrag von 183,61 Euro)

Ziffer GOÄ A860 „Regulationsmedizinische Anamnese (1x / Jahr)“ wird in der Regel mit einem 3,5 fachen Faktor abgerechnet (das entspricht einem Betrag von 187,69 Euro)

Ziffer GOÄ 31 „Homöopathische/Orthomolekulare Folgeanamnese“ wird in der Regel mit einem 3,5 fachen Faktor abgerechnet werden ( das entspricht einem Betrag von 91,80 Euro)

Ziffer GOÄ A31 „Ernährungsmedizinische Folgeanamnese“ wird in der Regel mit einem 3,5 fachen Faktor abgerechnet ( das entspricht einem Betrag von 91,80 Euro)

Ziffer GOÄ 1 „Beratung – auch per Telefon“ wird in der Regel mit einem 3,5 fachen Faktor abgerechnet ( das entspricht einem Betrag von 16,32 Euro)

Ziffer GOÄ 3 „ Eingehende Beratung – auch per Telefon“ wird in der Regel mit einem 3,5 fachen Faktor abgerechnet ( das entspricht einem Betrag von 30,60 Euro)

Da es sich bei meiner Praxis um eine reine Terminpraxis handelt, werden Sprechstunden- Behandlungstermine die nicht rechtzeitig (24 Std. vor dem abgesprochenen Termin) abgesagt werden, in Rechnung gestellt.

Sämtliche Ansprüche, die aus dem zwischen Arzt und Patient betroffenen Behandlungsvertrag resultieren, können - soweit sie nicht dem gesetzlichen Forderungsübertrag unterliegen - von dem Patienten weder abgetreten noch verpfändet werden.

Die Gebührenordnung für Ärzte liegt zur Einsichtnahme bereit.

Der Patient, sein Vormund oder Erziehungsberechtigter, stimmt hiermit obigem Behandlungsvertrag in allen Punkten zu. Zudem erlaubt der Patient, seinVormund oder Erziehungsberechtigter, dass nach Paragraf 73 Abs. 1 b Satz 1 SGB V, der Arzt die für die Behandlung erforderlichen Behandlungsdaten und Befunde bei dem Hausarzt und anderen Leistungserbringern anfordern und/oder an diese weitergeben darf.


Enger, den ____________ Unterschrift des Patienten______________________________
(hiermit wird auch bestätigt eine Abschrift dieser Vereinbarung bekommen zu haben)



Unterschrift des Arztes__________________________


Angebote für Selbstzahler:

Eisentherapie, intravenös, bei Erschöpfung ( Empfehlung 1-2x / Woche; 10x) : 12,50 Euro je Behandlung
Vitamin B Komplex, intramuskulär oder intravenös, hochdosiert zur Vitalitätssteigerung (Empfehlung 1-2x/ Woche; 10 x) : 12,50 Euro je Behandlung
Vitamin C, intravenös, bei u.a. Infekten, Entzündungen,Herpes,..... : 12,50 Euro je Behandlung
Tageslicht-Therapie 10000 LUX - für 10 Tage : 100,00 EUR
Dr.Didier`s Mineral und Spurenlemente Kur ( Empfehlung 1-2x / Woche; 10x) : 12,50 Euro je Behandlung
Dr.Didier`s Burnout Kur, Infusion mit hoch Dosis Vitamin C, Mineralien, Spurenelemente, B-Vitamin Komplex ( Empfehlung 2x / Woche; 10x) : 27,50 Euro je Behandlung
Laboruntersuchung: Eisenspeicher TEST - Ferritin, incl. Blutabnahme: 12,50 Euro
Laboruntersuchung: Funktionsparameter für die Vitamin B Versorung - Homocystein, incl. Blutabnahme: 12,50 Euro
Laboruntersuchung: Blutzucker durchschnittswert der letzten 6 Wochen - HBA1c , incl. Blutabnahme: 12,50 Euro
Laboruntersuchung: Blutbild plus einem Leberwert und Harnsäure, incl. Blutabnahme: 12,50 Euro
Laboruntersuchung: Cholesterinwerte (Gesamt, HDL, LDL, Triglyceride), incl. Blutabnahme: 12,50 Euro

Versicherungen

Die Kosten für meine Behandlung werden von Privatkassen und Beihilfen voll übernommen. Bei den von mir in Auftrag gegeben Laboruntersuchungen kann es schon mal sein, daß nicht alle Kosten durch die private Versicherung übernommen werden.

Eine Zusatzversicherung für naturheilkundliche / homöopathische Therapien durch Ärzte, übernimmt die Behandlungskosten ebenfalls entsprechend Ihren Vereinbarungen. Werden nur die Kosten für Heilpraktiker erstattet, sollten Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung erkundigen.

Sollten Sie Interesse an einer solchen Zusatzversicherung haben können Sie sich zum Beispiel an den BPH wenden,

Bundesverband Patienten für Homöopathie e.V., Lange Strasse 47, 37181 Hardegsen
Telefon: 05505 / 1070, Fax: / 959666 www.bph-online.de

Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für meine Behandlung durch die Gesetzlichen Krankenkassen besteht nicht.
Sprechen Sie diesbezüglich ruhig mal mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.


Erstattung Nahrungsergänzungsmittel

Hier finden Sie Texte, Hilfe und Rechtsprechung zum Thema " Erstattung Nahrungsergänzung und andere nicht verschreibungspflichtige Medikamente:


Urteil des BGH vom 11.6.2003 zur Offenlegungspflicht von Gutachten durch die private Krankenversicherung.



Beispiel für einen Widerspruch:

Sehr geehrte Damen und Herren

gegen ihren Ablehnungsbescheid vom xx.xx.2010 erhebe ich hiermit Einspruch und bitte um Einsicht in das Gutachten, das diesem Ableghnungsbescheid zugrunde liegt.
Ich beziehe mich dabei auf das Urteil des BGH vom 11.6.2003 zur Offenlegungspflicht von Gutachten durch die private Krankenversicherung. ( AZ.: IV ZR 418/02)

Nach § 178m Satz 1 VVG habe ich als versicherte Person das Recht auf Auskunft über und Einsicht in das Gutachten ( einschließlich seines Urhebers, seiner Ausbildung und Funktion), das sie als Versicherer bei der Prüfung ihrer Leistungspflicht haben erstellen lassen.

Den Ablehnungsbescheid und die Rechnung füge ich als Kopie bei.

Mit freundlichen Grüßen


(C) 2008 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken